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Eignungen

Tauchen und Gesundheit

Sporttauchen erfreut sich seit einigen Jahren einer zunehmenden Beliebtheit. Taucher begeben sich mit dem Medium Wasser in eine Umgebung, in dem Menschen bekanntermaßen nicht über längere Zeit überleben können. Beim Gerätetauchen gibt es verschiedene gesundheitliche Risiken, die aus den Druckunterschieden während des Tauchgangs sowie der Wirkung der Atemgase auf den menschlichen Körper resultieren. Allerdings sollte jeder Taucher sich auch über seine individuellen Risiken im Klaren sein, die man mit professioneller ärztlicher Hilfe aus der eigenen Krankheitsgeschichte ermitteln kann. Allgemein zu behaupten, dass Menschen mit bestimmten Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Stoffwechselerkrankungen nicht tauchen dürfen, ist leider eine zu wenig differenzierte Aussage und nicht richtig. Hingegen können selbst ansonsten gesund erscheinende Probanden im Fall einer Tubenfunktionsstörung nicht tauchtauglich sein. Dieses festzustellen, ist Sinn der Tauchtauglichkeitsuntersuchung für Sport- und Berufstaucher.

Bedeutung der Qualität einer Tauchtauglichkeits-Untersuchung

Damit aus dem Tauchen keine Gefahr mit bleibenden oder sogar tödlichen Gesundheitsschäden wird, soll vor Beginn der Tauchausbildung eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Auch für berufliche Forschungstaucher ist diese in bestimmten, meist mehrjährigen Intervallen verpflichtend. Wie bei Berufstauchern bereits seit Jahrzehnten etabliert, fordern daher auch private Taucher-Ausbildungsorganisationen wie PADI, CMAS oder SSI die Vorlage einer gültigen Tauchtauglichkeit von Sporttauchern. Leider ist vor allem vielen Sporttauchern nicht die große Tragweite der Untersuchung bewusst, so dass diese Vorsorge nicht selten als notwendiges Übel angesehen wird. Es ist uns bekannt, dass ärztlicherseits bei Tauch-Eignungsuntersuchungen häufig nach uneinheitlichem Standard verfahren wird. Leider stellen auch heutzutage fachlich nicht qualifizierte Stellen Tauchatteste aus, ohne die spezifischen Risiken des Tauchens zu kennen und in ihrer Untersuchung zu berücksichtigen. Daher wundern wir uns nicht mehr darüber, wenn uns Sportler mit gültigen externen Tauchzeugnissen berichten, dass bei ihnen zuvor niemand dynamisch die korrekte Tubenfunktion (Durchgängigkeit der Verbindung zwischen Rachen und Mittelohr) überprüft hat. Dieses kann fatale Folgen für den Taucher und seine Familie haben. Was nützt es dem Taucher, wenn er sich in einer falschen Sicherheit wägt und während eines Tauchgangs folgenschwer verunfallt? Dieses ist umso tragischer, wenn der Verlauf unter Einhaltung eines gewissen qualitativen Untersuchungs-Standards vermeidbar gewesen wäre.

Untersuchungs-Standards für Sport- und Berufstaucher

Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) legt bei Berufstauchern fest, dass bereits vor Beginn der Tätigkeit als Taucher eine ärztliche Eignungs-Untersuchung verpflichtend durchzuführen ist. Mit dem DGUV-Grundsatz G31 ist ein Standard etabliert, der inhaltlich die speziellen beruflichen Risiken berücksichtigt. Untersuchungen nach Druckluftverordnung dürfen nur von speziellen, besonders qualifizierten Ärzten durchgeführt werden, die von den Stellen der staatlichen Gewerbeaufsicht ermächtigt worden sind und ihre Kenntnisse in regelmäßigen Zeitintervallen auffrischen müssen.

Im Bereich des Sporttauchens existiert leider keine gesetzliche Regel bzw. kein inhaltlich einheitlicher verpflichtender Untersuchungsumfang, was die bereits genannten Risiken erklärt. Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM e. V.) hat jedoch einen Untersuchungsstandard etabliert, der die Risiken des privaten Gerätetauchens berücksichtigt und heutzutage die Regel sein sollte.

Untersuchungsumfang

Taucher sollten zur Untersuchung Sportbekleidung, ein Handtuch, etwas zu trinken und nach Möglichkeit den bereits ausgefüllten Fragebogen zur Vorgeschichte (Download-Link zum Anamnese-Bogen) mitbringen. Sie sollten sich zum Untersuchungs-Zeitpunkt gesund fühlen und keine akuten Infekte aufweisen. Bitte vergessen Sie nicht, relevante Befunde zu Ihrer Krankheitsgeschichte (insbesondere vom HNO-Arzt, Lungen-Facharzt oder Labor-Befunde vom Hausarzt) sowie Ihre Medikamenten-Liste mitzubringen, sofern Sie regelmäßig Medikamente einnehmen. Gerne fertigen wir uns vor Ort Kopien der Befunde an, wenn dieses erforderlich ist.

Je nach gesundheitlichem Zustand und Alter unterscheidet sich auch der Untersuchungsumfang. Ber Berufstauchern orientiert sich der Betriebsarzt am DGUV-Grundsatz G31. In der Regel finden statt:

  • Anamnese-Erhebung
  • körperliche Untersuchung einschl. des Nervensystems
  • Otoskopie (Ohrspiegelung)
  • Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve (Lungenfunktionsanalyse)
  • Elektrokardiogramm (EKG)

Während der Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist eine körperliche Untersuchung mit Anfertigung eines Elektrokardiogramms (EKGs) und einer Lungenfunktionsanalyse (Spirometrie mit Fluss-Volumen-Kurve) bei allen Tauchern indiziert, um bisher unerkannte Herzerkrankungen bereits vor Auftreten erster Symptome festzustellen. Selbstverständlich wird eine dynamische Tubenfunktionsuntersuchung im Rahmen der Otoskopie (Ohrspiegelung) durchgeführt, um Ursachen für mögliche Probleme beim Ab- oder Auftauchen frühzeitig zu detektieren. Bei Tauchern ab 40 Jahren ist grundsätzlich eine Fahrradergometrie (Belastungs-EKG) vorgesehen, Blutentnahmen sind hingegen nur speziellen Fällen vorenthalten.
Planen Sie bitte zwischen 45 und 90 Minuten für die Tauchtauglichkeitsuntersuchung ein. Insgesondere Forschungs- und Berufstaucher werden gebeten, bereits vorhandene Bescheinigungen vorangegangener Tauchtauglichkeitsuntersuchungen zum Termin beim Betriebsarzt mitzubringen.

Links:

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):
https://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/index.html

Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM):
www.gtuem.org

Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung, DruckLV):
http://www.gesetze-im-internet.de/drucklv/