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Ansprechpartner für betriebsärztliche Betreuung

Vor-Ort-Betreuung

Qualität – gern auch mobil!

Wenn sich ein Unternehmer für die Zusammenarbeit mit einem Betriebsarzt entscheidet, sollte er nicht nur auf dessen formell genannte Schlüssel-Qualifikationen und den im Betreuungsvertrag ausgewiesenen finanziellen Aufwand für die Grundbetreuung achten.

Wohl jeder kennt das Gefühl, ein günstiges Produkt gekauft zu haben, das nach viel zu kurzer Zeit wieder seine Funktion aufgegeben hat. Was verbleibt: Die Freude über den günstigen Preis oder der Ärger über die fehlende Nachhaltigkeit dieser Investition?

Nach Gründung unseres Betriebes ARBEMED stellte sich die Frage, für welche EDV-Technik wir uns entscheiden. In Gesprächen mit unserem regionalen EDV-Partner vor Ort wurde deutlich, daß in Arztpraxen hinsichtlich der Datensicherheit und -archivierung eine große Spannweite zwischen dem „normalen“ und sinnvollen Maß besteht. Wir beschlossen, Ihnen ein hohes Maß an Struktur- und Prozeßqualität bieten zu wollen, damit Ihre vertraulichen Mitarbeiter- und Firmendaten vor dem Zugriff Dritter sicher geschützt sind.

Die Qualität einer System-Lösung zeigt sich schließlich häufig erst dann, wenn eine Abweichung vom Normalzustand auftritt.

Bei der Auswahl unserer Medizintechnik haben wir zum Erhalt unseres Wirtschaftsstandortes darauf geachtet, nach Möglichkeit in Deutschland hergestellte Qualitätsprodukte zu kaufen, die transportabel und direkt in den Firmen einsetzbar sind. Das hat natürlich zur Folge, daß unsere Investitionskosten über dem „besten Internet-Preis“ eines alternativen Produktes aus Fernost lagen. Unser Versprechen: Veraltete Technik werden Sie bei uns auch zukünftig nicht vorfinden.

Individuelles Engagement für Ihren Betrieb

In die Betreuungsqualität fließt selbstverständlich auch ein, ob Ihr Betriebsarzt die meiste Zeit der vereinbarten Grundbetreuung in seinem Büro verbringt oder ob er die Zeit dazu nutzt, in den Betrieben persönlich präsent zu sein. Selbstverständlich ist ein gewisser Anteil an Büroarbeit erforderlich und unumgänglich. Sie werden allerdings rasch erkennen, ob der Arbeitsmediziner sich inhaltlich für Ihre Belange interessiert oder nur „Dienst nach Vorschrift“ ableistet. Wir garantieren Ihnen eine persönliche Betreuung in Ihrem Unternehmen und lehnen eine (übrigens nicht legale, aber dennoch gelegentlich vorzufindende) Befundung von Vorsorgen und sonstigen arbeitsmedizinischen Untersuchungen durch nichtärztliches Personal kategorisch ab.

Für Sie und Ihre Angestellten bleibt Ihr Betriebsarzt kein Phantom, das nie in Ihrem Betrieb zu sehen ist. Wir führen zudem gegen Übernahme einer Fahrtkostenpauschale einen Großteil an Vorsorgen auf Ihren Wunsch direkt in Ihrem Unternehmen aus. Sie sparen somit die Fahrtkosten und Arbeitszeit Ihrer Angestellten für die Anreise in die Praxis, was bei mehreren geplanten Untersuchungen die Kosten unserer Fahrtkostenpauschale deutlich übersteigt.

Sie haben außerdem während der Vorsorgen einen Betriebsarzt als Ansprechpartner im Haus, was Ihre Stellung als fürsorglicher Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern unterstreicht.

Betriebsärztliche Betreuung in Ihrem Betrieb – und nicht vom Schreibtisch aus

Die auf Wunsch mögliche Vor-Ort-Betreuung umfasst beispielhaft und nicht ausfüllend die folgenden arbeitsmedizinischen Vorsorgen bzw. Tätigkeiten:

  • Bildschirmarbeit
  • ergonomische Schulungen direkt im Büro mit ärztlicher Anpassung der vorhandenen Arbeitsplätze
  • Untersuchungen gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bei Nacht- oder Schichtdienst
  • Feuchtarbeit
  • Exposition gegenüber Gefahrstoffen gemäß Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV)
  • physikalische Einwirkungen (wie z. B. Lärm, Vibrationen)
  • Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung gemäß Biostoff-Verordnung (BioStoffV)
  • Begehung von Arbeitsplätzen im Rahmen der Grundbetreuung
  • Impfungen
  • Blutentnahmen

Es ist natürlich nachvollziehbar, daß einige Medizinprodukte wie unser Belastungs-EKG aufgrund des hohen Gewichts nicht transportabel sind und nicht mobil angeboten werden können. Selbstverständlich werden wir auch ohne Planung von Vorsorgen regelmäßig in Ihrem Betrieb erscheinen, um im Rahmen der Grundbetreuung an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (erforderlich laut § 11 des Arbeitssicherheitsgesetztes bei Betrieben mit mehr als 20 Mitarbeitern) oder Begehungen teilzunehmen. Dieses ist bereits mit der Grundbetreuungspauschale abgegolten.

Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Anfrage!

Links:

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):
https://www.gesetze-im-internet.de/arbmedvv/index.html

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG):
https://www.gesetze-im-internet.de/asig/index.html

DGUV-Vorschriften (Deutsche gesetzliche Unfall-Versicherung, DGUV):
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/dguv-vorschriften/