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Führerschein-Erlaubnis-Verordnung (FeV) – Sicherheit im Straßenverkehr

Sie wollen Ihren bestehenden LKW-Führerschein verlängern oder absolvieren gerade die Fahrschule zum Ersterwerb eines Führerscheins? Hierbei gibt es einiges zu beachten: Das Fahren im Straßenverkehr erfordert besondere körperliche und geistige Fähigkeiten, die sich im Laufe des Lebens durchaus verändern können. So kommt es im Alter fast regelhaft zum Beispiel zu Veränderungen des Reaktionsvermögens und der Augen, die die Sehfähigkeit allmählich beeinflussen. Dieses bemerken die Betroffenen häufig nicht, weil sich diese Alterungsprozesse über einen längeren Zeitraum entwickeln. Um Gefahren für die eigene und Gesundheit Dritter zu minimieren, hat der Gesetzgeber in der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr“ verbindliche Untersuchungsinhalte und Leistungsziele für Führerschein-Bewerber definiert.

Diese finden sich in folgenden Werken:

  • Fahreignungsverordnung (FeV)
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF)
  • Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung

Die Fahreignungsverordnung unterscheidet hierbei zwei Gruppen von Kraftfahrzeugen.

Gruppe 1 umfaßt die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L und T. Darunter fallen z. B. Mopeds, Kraft- und
Leichtkrafträder, Kraftfahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Es sind somit Fahrzeuge bis 3,5 t und Motorräder.

Gruppe 2 beinhaltet die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E (LKW/Lastkraftwagen und Busse) und die Erlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen (FzF). Für eine Fahrerlaubnis der Gruppe 2 gelten insgesamt höhere Vorgaben als für Gruppe 1, weil die Folgen eines Unfalls schwerer sind, was natürlich nachvollziehbar ist.

Bitte beachten Sie, daß Sie auf keinen Fall mit einem abgelaufenen Führerscheinweiterhin mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.

Wenn Sie einen kurzfristigen Termin zur Verlängerung Ihres Führerscheins benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.

Links:

Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahreignungs-Verordnung, FeV):
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/index.html

Bundesanstalt für Straßenwesen:
http://www.bast.de