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Ansprechpartner für betriebsärztliche Betreuung

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Vorsorgen nach Tätigkeiten

Um Ihnen einen Einblick in die praktische Anwendung des staatlichen Arbeitsschutzes anhand von Rechtsvorschriften zu ermöglichen, wählen Sie bitte im nachfolgenden Menü die für Sie interessanten Tätigkeiten aus. Sie sehen anschließend exemplarisch, welche Vorsorgen der der Gesetzgeber bei den genannten Berufsgruppen vorsieht.

Selbstverständlich handelt es sich hierbei nicht um eine abschließende Betrachtung. Je nach Gefährdungsbeurteilung und aktueller Rechtslage können einzelne Vorsorgen entweder entfallen oder weitere hinzukommen. Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft können ermitteln, welche Vorsorgeanlässe als Auslöser für die Durchführung einer Vorsorge für den Unternehmer relevant sind.

Welche Vorsorgen konkret in Ihrem Betrieb erforderlich sind, können wir gerne gemeinsam mit Ihnen klären.

Bitte nehmen Sie hierzu unverbindlich Kontakt mit uns auf.

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