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Ansprechpartner für betriebsärztliche Betreuung

Eignungen

Antikörper-Bestimmungen

Wie auch in de Bundesrepublik ist es auch im Ausland vor Beginn einer medizinischen Tätigkeiten üblich, Nachweise über vorhandene Impfungen oder sogar über vorhandene Immunität zu erbringen. Diese kann mit Hilfe einer Blut-Untersuchung nachgewiesen werden. Die Ergebnisse der Untersuchung werden dann meist auf einem landesspezifischen Formblatt dokumentiert. Meist übernehmen die ausländischen Einrichtungen keine Kosten für die besagten Maßnahmen, so dass der Reisende diese selbst tragen muss. Erwähnt werden sollte, dass dieses auch für den Großteil der Reise-Impfungen gilt.

Tipp: Wenn Sie einen entsprechenden Auslands-Aufenthalt planen, setzen Sie sich bereits mehrere Monate vor Beginn der Reise mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und fragen Sie nach, ob die Kosten zumindest teilweise für Reise-Impfungen übernommen werden. Bitte vergessen Sie zudem nicht, sich um Ihren Auslands-Krankenversicherungsschutz und ggf. eine Unfallversicherung zu kümmern.

Einzelne Länder fordern vor Einreise auch bei Langzeit-Aufenthalten ohne medizinischem Hintergrund ebenfalls Angaben zu Antikörper-Spiegeln für bestimmte Erkrankungen an. Ob und welche gefordert werden, sollte ebenfalls frühzeitig bei Beantragung eines Visums erfragt werden.

Sie können sich gerne vertrauensvoll an uns wenden, wenn Sie ein entsprechendes Formblatt erhalten haben und bestimmte Antikörper-Spiegel nachweisen müssen.