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Häufige Eignungen

Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchungen

Eignungsuntersuchungen verfolgen einen gänzlich anderen Zweck als die Vorsorgen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Während bei den Vorsorgen der beratende Charakter mit dem Ziel, den Beschäftigten vor einer möglichen Schädigung zu bewahren, im Vordergrund steht, spielen bei den Eignungsuntersuchungen auch die Schutz-Interessen Dritter eine Rolle. Daher kann das Nichtbestehen einer Eignungsuntersuchung für den Beschäftigten arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

Bei den Eignungsuntersuchungen müssen zwei verschiedene Arten unterschieden werden

  • aufgrund einer gesetzlichen Regelung verbindlich erforderliche Untersuchungen und
  • primär nicht durch staatliches Recht verbindlich geforderte Eignungs-Untersuchungen, die allerdings aufgrund einer Betriebsvereinbarung einen verbindlichen Charakter erhalten.

Eine aufgrund einer Betriebsvereinbarung veranlasste Eignungsuntersuchung hat für den Unternehmer den Vorteil, bei besonders unfallträchtigen Tätigkeiten (z. B. Gabelstapler-/Kranfahrer) seiner Verantwortung gerecht zu werden, indem er für eine Tätigkeit ungeeignete Mitarbeiter im Rahmen der Eignungsuntersuchung ermittelt und von der entsprechenden Tätigkeiten ausschließt. Dieses trägt dazu bei, Arbeitsunfälle zu verhindern und Beschäftigte vor langen Ausfallzeiten und sogar Folgeschäden zu schützen. Besonders häufige Eignungsuntersuchungen richten sich den DGUV-Grundsätzen G25 (Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten), G26 (Atemschutzgeräte-Träger), G41 (Höhentauglichkeit/Absturzgefahr) sowie nach der staatlichen Fahreignungs-Verordnung, FeV (Bus-, LKW-, Taxifahrer bzw. Personenbeförderung).

Übersicht häufiger Eignungsuntersuchungen