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Ansprechpartner für betriebsärztliche Betreuung

Eignungs-Untersuchungen

Offshore-Tauglichkeit: NORSOK, NOGEPA und OEUK

Im deutschen Sprachraum wurde bei der Offshore-Tauglichkeit erstmals mit der AWMF-S1-Leitlinie „Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeitnehmer auf Offshore-Windenergieanlagen und anderen Offshore-Installationen“ (früher: DGMM-Empfehlung) ein Regelwerk geschaffen, das den arbeitsmedizinischen Untersuchungsumfang von Arbeitnehmern auf Offshore-Anlagen in Nord- und Ostsee regelt. Die bisherige AWMF-S1-Leitlinie wurde ab dem 01.03.2021 in Form der AWMF-S2k-Offshore-Leitlinie (Register-Nummer: 002/043) aktualisiert und aufgewertet. Diese medizinische Eignungsuntersuchung wird häufig für Mitarbeiter auf Offshore-Installationen wie Windenergieanlagen (WEA) und Bohrinseln von deren Arbeitgebern und Auftraggebern gefordert. Die spezielle Untersuchung dient dem Zweck, das Risiko sowohl für den Offshore-Mitarbeiter, dessen Kollegen als auch für die technische Umgebung und das MEDVAC-Team (Evakuierungs-Team) zu minimieren.

Problematisch an der deutschen AWMF-Offshore-Eignungsuntersuchung ist, daß nach diesem Standard durchgeführte Untersuchungen international nicht in jedem Fall anerkannt werden.

Hingegen wurden in Großbritannien, den Niederlanden und Norwegen bereits früher Untersuchungs-Standards geschaffen, wobei im  „Hardanger Abkommen“ eine gegenseitige Anerkennung dieser drei Eignungsuntersuchungs-Standards vereinbart wurde. Anzumerken ist, daß ausschließlich das norwegische Zertifikat (NORSOK, vorher: NOGA/OLF) auf staatlichen Regelungen basiert und die Untersuchungen gemäß NOGEPA und UK Offshore Energies (OEUK, vorher: O&G UK bzw. OGUK) Ergebnisse eines von der Offshore-Privatwirtschaft etablierten Industrie-Standards sind.

Die Regularien für die genannten „Offshore-Medicals“ unterscheiden sich inhaltlich z. T. deutlich, so daß es durchaus sein kann, daß ein Mitarbeiter nach NORSOK oder OEUK offshore-geeignet ist und nach AWMF ungeeignet ist. Bemerkenswert ist zudem, daß die jeweiligen Regularien einer ständigen inhaltlichen Überarbeitung unterliegen und die Anforderungen an die Offshore-Arbeiter einem zeitlichen Wandel unterliegen. So wurden zum Beispiel gerade im Jahr 2024 die britischen OEUK-Untersuchungsleitlinien aktualisiert.

Betriebsärzte, welche die genanten international anerkannten Offshore-Eignungsuntersuchungen durchführen möchten, haben in der Regel ein umfangreiches Schulungsprogramm sowie in regelmäßigen Intervallen Re-Akkreditierungen zu absolvieren. Unsere Untersuchungsstelle ist zur Durchführung der Untersuchung nach NORSOK berechtigt (welche wiederum aufgrund des „Hardanger Abkommens“ problemlos von NOGEPA und OEUK anerkannt wird). Es empfiehlt sich jedoch grundsätzlich, Einzelheiten hinsichtlich der gegenseitigen Anerkennungen der internationalen Offshore-Standards rechtzeitig im Vorfeld mit dem jeweiligen Auftraggeber abzustimmen. Letztlich bestimmt der jeweilige Auftraggeber, nach welchem medizinischen Offshore-Standard die Mitarbeiter untersucht werden sollen und ggf. welche zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen.

Wenn Sie auf der Suche nach einer qualifizierten Untersuchung nach einem der Standards AWMF, NORSOK, NOGEPA oder OEUK sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns und planen Sie rund 2 Stunden für die aufwendige Untersuchung ein. Als Offshore-Mitarbeiter erkundigen Sie sich bitte bereits im Vorfeld nach einer Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber und ggf. zusätzlichen von Ihrem Arbeitgeber geforderten ergänzenden Untersuchungsinhalten (wie z. B. Drogen-Screenings).

Bringen Sie bitte zum Termin mit (sofern zutreffend):

  • amtliches Lichtbild-Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Safety Pass
  • sofern vorhanden: Bescheinigung der vorherigen Offshore-Untersuchung
  • Handtuch
  • Sportbekleidung
  • etwas zum Trinken
  • sämtliche medizinische Vorbefunde
  • Medikamenten-Plan mit Nachweis eines aktuellen Tetanus-Impfschutzes (Impfung maximal 10 Jahre zurückliegend)
  • sofern vorhanden: Brille (ggf. mit Brillen-Pass)

Das Eignungs-Zertifikat ist maximal zwei Jahre gültig. Im Falle einer Nicht-Eignung  erhalten Sie ebenfalls eine Bescheinigung („certificate of medical unfitness“). Auch im Falle einer Nicht-Eignung fallen Kosten für die sehr umfangreiche und staatlich strikt regulierte Untersuchung an. Wir helfen Ihnen selbstverständlich auch in diesem Fall gerne weiter und geben Ihnen Hinweise, wie Sie weiter verfahren können.

 

Links:

AWMF-S2k-Leitlinie „Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeitnehmer auf Offshore-Windenergieanlagen und anderen Offshore-Installationen“:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/002-043.html

Norwegian Oil and Gas Association (NORSOK, vorher: NOGA/OLF):
hhttps://www.norskpetroleum.no/

NOGEPA (Niederlande):
https://www.onsaardgas.nl/nogepa/

The UK Offshore Energies Association Limited OEUK (Großbritannien):
https://oeuk.org.uk/