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Ansprechpartner für betriebsärztliche Betreuung

Kindergärtner
Kindergärtner sind aufgrund ihres Berufsbildes mehreren Gefährdungen ausgesetzt. Es ist daher eine gesetzliche Pflichtvorsorge beim Betriebsarzt vorgesehen, die sich u. a. am DGUV-Grundsatz G42 orientiert. Bei dieser arbeitsmedizinischen Vorsorge überprüft der Betriebsarzt den Impf-Status der Kindergärtner und ergänzt bei diesen fehlende Impfungen. Für die Kinderbetreuer entstehen für die Impfungen keine Kosten, da der Arbeitgeber aufgrund seiner Verantwortung zur Durchführung von Schutzmaßnahmen in der Pflicht steht und diese Kosten übernehmen muss. Wichtig ist vor allem ein ausreichender Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Hepatitis A und Hepatitis B (Gelbsucht).

Sofern eine Tätigkeit am PC (zum Beispiel für Dokumentationsaufgaben) zur Erfüllung der Arbeitsaufgaben erforderlich ist, ist zudem eine Angebots-Vorsorge mit Testung des Sehvermögens indiziert. Inhaltlich ist für den Arzt der DGUV-Grundsatz G37 relevant. Die betriebsärztliche Untersuchung dauert etwa 45 Minuten.