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Ansprechpartner für betriebsärztliche Betreuung

Fahr-, Steuer-, Überwachungs-Tätigkeiten
Bei dem für Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten relevanten DGUV-Grundsatz G25 handelt es sich um eine vom Unfallversicherungsträger etablierte Eignungsuntersuchung. Diese basiert – im Gegensatz zu den in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) rechtlich bindend geregelten betriebsärztlichen Vorsorgen – nicht auf einer staatlich-rechtlichen Grundlage, sondern sie bedarf einer Betriebsvereinbarung. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, bei besonders anspruchsvollen oder unfallträchtigen Tätigkeiten (z. B in Leitwarten, auf Gabelstaplern oder Kränen)  zur Risikominimierung ungeeignete Mitarbeiter frühzeitig zu identifizieren und eine Selbst- oder Fremdgefährdung Dritter zu reduzieren. Ein weiterer relevanter Grund ist die Abwehr materieller Schäden vom

Es ist üblich, dass die Eignung nach G25 bei Einstellung neuer Mitarbeiter und danach in maximal dreijährigen Intervallen wiederholt wird. Ebenso wird diese Eignungsuntersuchung vorzeitig anlassbezogen (z. B. bei Unfall-Häufung bestimmter Mitarbeiter) durchgeführt.

Gerne beraten wir Sie zu dieser Untersuchung, bei der sich durch die neue Rechtslage im Vergleich zur Vergangenheit einige neue Aspekte aufgetan haben.