+49 151 2333 1613+49 151 2333 1613
-

Ansprechpartner für betriebsärztliche Betreuung

Dienstliche Auslandsreisen

Auslandsreisen bei dienstlichem Hintergrund

Aufgrund unterschiedlicher hygienischer und klimatischer Bedingungen im Ausland ist gemäß Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV Anhang Teil 4) eine Pflichtvorsorge Selbstverständlich sind nicht in jedem Fall derartige Pflichtvorsorgen erforderlich, und es sollte stets eine individuelle Rücksprache mit dem Betriebsarzt gehalten werden, ob eine Untersuchung wirklich indiziert ist. Für Länder wie China, Indien und Vietnam werden meist Impfungen empfohlen, die in Deutschland nicht standardmäßig durchgeführt werden. Die Vorstellung beim Betriebsarzt sollte daher möglichst mindestens 3 Monate vor Antritt der Reise erfolgen, damit die empfohlenen Impfungen eine ausreichende Schutzwirkung entfalten können.

Erwähnenswert ist, dass seit der Novellierung der ArbMedVV die vorher genannte zur Auslösung einer Vorsorge erforderliche Mindest-Aufenthaltsdauer im Ausland von drei Monaten nicht mehr explizit genannt wird. Dieses hat zur Folge, dass nun auch bei Kurzzeitreisen eine betriebsärztliche Vorstellung erforderlich ist.

Bitte bringen Sie zur Untersuchung auf jeden Fall Ihren Personalausweis/Reisepass und alle vorhandenen Impfausweise mit (einschließlich SV-Ausweis, sofern vorhanden). Wir bitten Sie, uns möglichst vor unserem Termin Angaben zum Ziel Ihrer Dienstreise zu übermitteln und uns Ihre telefonischen Kontaktdaten zu nennen, damit wir Sie vorab beraten können und Ihnen ggf. einige Wege ersparen können.

Eine Besonderheit bei dieser Vorsorge ist, dass eine Nachuntersuchung bereits nach spätestens 2 Jahren empfohlen wird (vergleiche Arbeitsmedizinische Regel 2.1/AMR 2.1)