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Ansprechpartner für betriebsärztliche Betreuung

Abwasser, Klärwerk, Umgang mit Fäkalien
Bei diesen Tätigkeiten steht eine Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe im Vordergrund. Beschäftigte in Kläranlagen haben ein erhöhtes Risiko, an einer ansteckenden Form der Gelbsucht (Hepatitis A) zu erkranken. Diese Erreger werden von Infizierten ausgeschieden und sind insgesamt sehr unempfindlich gegenüber Umwelteinflüssen. Eine Infektion ist durch Hygiene-Mangel auf oralem oder alternativ auf inhalativem Wege möglich (zum Beispiel durch Aerosole). Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV, Anhang Teil 2) sieht bei Tätigkeiten mit Umgang mit genannten Fäkalien sogar eine Pflichtvorsorge vor. Das bedeutet, dass Beschäftigte ohne vorherige Durchführung einer betriebsärztlichen Untersuchung ausdrücklich nicht vom Arbeitgeber in den gefährdeten Bereichen eingesetzt werden dürfen. Der Betriebsarzt steht in der Verantwortung, vor Aufnahme dieser Beschäftigung eine Impfung (Grundimmunisierung) gegen Hepatitis A durchzuführen. Inhaltlich orientiert sich diese Vorsorge am DGUV-Grundsatz G42.
Je nach Tätigkeit (Verwendung flüssigkeitsdichter Handschuhe, Dauer) kann zudem eine Pflicht-oder Angebotsvorsorge Feuchtarbeit (analog zum DGUV-Grundsatz G24) erforderlich werden.