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Ansprechpartner für betriebsärztliche Betreuung

Arbeiten mit Absturzgefahr – Höhenarbeit

Absturzgefahr/Höhenarbeit: Windradwartung, Industrie- oder Berufskletterer, Gerüstbauer

Bei Arbeiten in großen Höhen wie zum Beispiel an Windenergie-Anlagen, auf Dächern, Masten oder beim Gerüstbau empfiehlt der Unfallversicherungsträger eine Eignungsuntersuchung (inhaltlich DGUV-Grundsatz G41). Dieses ist insbesondere dann von Relevanz, wenn der Beschäftigte zeitweise nicht gesichert ist.  Häufig wird zusätzlich eine weitere Eignungsuntersuchung analog zum DGUV-Grundsatz G25 „Fahr-, Steuer-, Überwachungstätigkeiten“ gefordert. Insgesamt werden an die Beschäftigten sehr hohe Anforderungen gestellt. Im Alter ab 50 Jahren wird zwar eine etwas geringere körperliche Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, dafür werden die Untersuchungs-Intervalle in der Regel jedoch verkürzt. Dieses Vorgehen ist verständlich, da eine Gefährdung der Beschäftigten durch Ihre Tätigkeit weitgehend ausgeschlossen werden soll, damit niemand zu Schaden kommt.