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Ansprechpartner für betriebsärztliche Betreuung

Abbruch- und Sanierungs-Arbeiten

Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungs-Arbeiten

Aufgrund der möglichen Staubbelastung und Exposition gegenüber möglichen Schadstoffen (z. B. durch Lösungsmittel, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe/PAKs oder Asbest) müssen die Beschäftigten meist einen speziellen Atemschutz verwenden. Dieser wird gemäß Arbeitsmedizinischer Regel 14.2 (AMR 14.2) in drei Gruppen eingeteilt und ist Anlass für eine Lungenfunktionsanalyse (Spirometrie), ggf. in Kombination mit Blutuntersuchung, Belastungs-EKG (Ergometrie) sowie einem Hörtest (Audiometrie). In speziellen Fällen wird zudem eine Roentgen-Untersuchung des Brustkorbs (Roentgen-Thorax) empfohlen. Dieses entspricht den DGUV-Grundsätzen G26.1, G26.2 und G26.3.

Bei bestimmten Gefahrstoffen (wie solchen mit krebserzeugenden Eigenschaften oder einer starken Toxizität) wird gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) bzw. Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) neben einer körperlichen Untersuchung eine Blutuntersuchung empfohlen. Inhaltlich orientiert sich der Betriebsarzt  am DGUV-Grundsatz G40.